Informationen zum Jugendschutz

Jugendschutz ist auch im Internet unverzichtbar. Gerade Plattformen für Filme und Serien üben auf Kinder und Jugendliche eine große Anziehungskraft aus. Hier können sie aber auch leicht auf Inhalte stoßen, die für ihr Alter nicht angemessen sind.

Es ist uns ein großes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche nur auf die Inhalte Zugriff haben, die für sie geeignet sind. Aus diesem Grund bieten wir dir verschiedene Möglichkeiten an, die dich bei der Medienerziehung zuhause unterstützen können und das Surfen im Internet für deine Kinder sicherer machen:

1. Je nach von dir gewählter Jugendschutz-Einstellung sind Inhalte (linear und auf Abruf) nur nach Eingabe der Jugendschutz-PIN verfügbar. Bitte wähle eine Einstellung, die deiner Haushaltssituation gerecht wird. Weitere Informationen zu den verfügbaren Einstellungen findest du hier.

2. Alle über WOW abrufbaren Serien und Filme sind mit einer Altersfreigabe versehen. Bitte orientiere dich an diesen Angaben, wenn Du Filme bzw. Serien für deine Kinder auswählst.

3. Diese Internetseite ist mit einer technischen Alterskennzeichnung versehen, die von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann. Wir empfehlen, ausschließlich das folgende Jugendschutzprogramm zu installieren:"Jusprog" bitte hier klicken. Wenn kein Jugendschutzprogramm installiert ist, sind alle Filme und Serien, außer den Inhalten, die zusätzlich durch die Jugendschutz-PIN geschützt sind, frei zugänglich. Die technische Alterskennzeichnung stellt keinerlei Beeinträchtigung für das Nutzungsverhalten volljähriger Nutzer dar.

4. Wir empfehlen dir, die „angemeldet bleiben“-Funktion zu deaktivieren. So kann dein Kind nicht ohne dich auf die Inhalte von WOW zugreifen. Bitte bedenke, dass technische Jugendschutzmaßnahmen keinen "Rundum-sorglos-Schutz" bedeuten. Sie können die elterliche Aufsicht und Fürsorge nur ergänzen, nicht aber ersetzen. Unterstütze deshalb deine Kinder aktiv bei der Aneignung eines verantwortungsbewussten Medienumgangs.

Weitere Informationen zu dem Thema findest du auf der FAQ Seite im Bereich Jugendschutz.

Die FSM-Gutachterkommission ist in ihrer Entscheidung vom 5. November 2021 zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Rahmen von WOW vorgehaltene Schutzfunktion der Jugendschutz-PIN als ein gemäß § 11 Abs. 2, 2. Alt. JMStV geeignetes Jugendschutzprogramm innerhalb eines geschlossenen Systems zu beurteilen ist.
Das System erfüllt die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und steht im Einklang mit den Verhaltenskodizes der FSM, so dass es das FSM-Prüfsiegel erhält.

Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bietet mit „WOW“ in Deutschland ein Video-Angebot auf Abonnement-Basis an. Im Rahmen der unterschiedlichen Abonnements erhalten die KundInnen Zugang zu Video-on-Demand-Inhalten sowie teilweise zu Live-Programmen. Ein Abruf der Inhalte ist über PC-Browser, Smartphones und Tablets, Streaming-Sticks, Smart-TVs und Konsolen möglich. Dabei bietet WOW den AbonnentInnen eine Schutzfunktionalität mittels Einrichtung einer vierstelligen Jugendschutz-PIN an, die das Wahrnehmen von nicht altersgemäßen Inhalten des Angebots durch minderjährige Nutzerinnen und Nutzer unterbinden sollen.

Die Aktivierung der Schutzfunktion sowie die Einstellung der zu schützenden Altersstufen kann die/der Accountinhaberin/Accountinhaber während des Registrierungsprozesses und danach jederzeit und für alle genutzten Endgeräte in seinen Nutzereinstellungen vornehmen und ändern. Wurde im Account eine Altersbeschränkung aktiviert, muss die Jugendschutz-PIN beim Abruf von non-linearen sowie linearen Inhalten mit der ausgewählten Alterseinstufung und allen höheren zwingend eingegeben werden.

Sämtliche in WOW angebotenen Inhalte sind mit Alterskennzeichen i. S .d. § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 JMStV (Altersstufen „ab 0/6/12/16/18 Jahre“) versehen, die die Schutzfunktion ausliest. Dadurch werden sämtliche entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte erkannt, weshalb die Erkennungsleistung in jedem Fall dem Stand der Technik entspricht. Die Funktionsfähigkeit und der Umgehungsschutz sind in hinreichendem Maße gegeben. Zudem sind die Jugendschutzfunktionen von WOW benutzerfreundlich und nutzerautonom ausgestaltet.

Datenschutz-, vertrags-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Bewertungen sind nicht in die Prüfung eingegangen.

Berlin, 11.11.2021