Informationen zum Jugendschutz

Es ist uns ein großes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche nur auf die Inhalte Zugriff haben, die für sie geeignet sind. In unserem profilbasierten Jugendschutzsystem bieten wir dir aus diesem Grund verschiedene Möglichkeiten, die dich bei der Medienerziehung zuhause unterstützen können:

1. Richte für jedes deiner Kinder ein eigenes Profil ein, damit deine Kinder nur altersgerechte Inhalte sehen können.

2. Wähle für jedes Profil einzeln aus, bis zu welcher Altersstufe (0, 6, 12, 16, 18) Inhalte verfügbar sind.

3. Sperre Profile mit einer Profil-PIN, um Minderjährige vor Zugriff auf für sie ungeeignete Inhalte zu schützen.

4. Sichere das Erstellen neuer Profile mit einer PIN-Eingabe, damit deine Kinder keine Profile mit für sie ungeeigneten Inhalten einrichten können.

5. Ermögliche deinen Kindern Zugriff auf ihr Kids-Profil und wähle einen Avatar, der leicht wiederzuerkennen ist. Erstelle weitere Kids-Profile und wähle die Jugendschutz-Einstellungen entsprechend des Alters deiner Kinder.

6. Orientiere dich an den Altersfreigaben, wenn du Filme bzw. Serien für deine Kinder auswählst.
Außer Sport sind alle über WOW abrufbaren Inhalte mit einer Altersfreigabe versehen.

Weitere Informationen zu dem Thema findest du auf der FAQ Seite im Bereich Jugendschutz. Mehr zu unserem Engagement im Jugendschutz findest du hier.

Bedenke, dass kein technisches Jugendschutz-System 100% Schutz bieten kann. Begleite dein Kind bei der Mediennutzung.

Die FSM-Gutachterkommission ist in ihrer Entscheidung vom 22.08.2025 zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Rahmen von „WOW“ vorgehaltenen Schutzfunktionen der profilbasierten Altersbeschränkungen sowie der PIN-basierten Profilbeschränkungen als ein gemäß § 11 Abs. 2, 2. Alt. JMStV geeignetes Jugendschutzprogramm innerhalb eines geschlossenen Systems zu beurteilen sind.

 

Das System erfüllt die gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und steht im Einklang mit den Verhaltenskodizes der FSM, so dass es das FSM-Prüfsiegel erhält.

 

Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG bietet mit „WOW“ in Deutschland ein Video-Angebot auf Abonnement-Basis an. Im Rahmen der unterschiedlichen Abonnements erhalten die Kunden und Kundinnen den Zugang zu Video-on-Demand-Inhalten sowie teilweise zu Live-Programmen. Die Website und Apps von WOW sind auch ohne Login aufrufbar; ohne Login ist aber lediglich der Angebotskatalog einsehbar. Bis auf ausgewählte Werbetrailer (höchste Altersfreigabe ab 12 Jahren) können ohne Login keine Inhalte abgespielt werden. Ein Abruf der Inhalte ist über PC-Browser, Smartphones und Tablets, Streaming-Sticks, Smart-TVs und Konsolen möglich.

 

Dabei ermöglicht WOW den Abonnenten und Abonnentinnen innerhalb des Kundenaccounts, verschiedene Erwachsenen-, Teenager- und Kinder-Profile anzulegen und diese jeweils mit einer Altersbeschränkung zu versehen, die die Nutzung nicht altersangemessener Einzeltitel innerhalb des entsprechenden Profils unterbindet. Der Zugriff auf die einzelnen Profile lässt sich zudem von der Eingabe einer vierstelligen PIN abhängig machen. Die Einrichtung solcher ggf. altersbeschränkten und PIN-geschützten Profile ist vom registrierten Kunden, der Accountinhaberin bzw. dem Accountinhaber, im Rahmen der Nutzung des Angebots vorzunehmen. Die Einstellung der Altersbeschränkungen und des PIN-Profilschutzes kann die Accountinhaberin bzw. der Accountinhaber jederzeit und für alle genutzten Endgeräte in den Nutzereinstellungen vornehmen und ändern. Sämtliche in WOW angebotenen Inhalte sind mit Alterskennzeichen i.S.d. § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 JMStV (Altersstufen „ab 0/6/12/16/18 Jahre“) versehen, die die Schutzfunktion ausliest. Dadurch werden sämtliche entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte erkannt, weshalb die Erkennungsleistung in jedem Fall dem Stand der Technik entspricht. Die Funktionsfähigkeit und der Umgehungsschutz sind in hinreichendem Maße gegeben. Zudem sind die Jugendschutzfunktionen von WOW benutzerfreundlich und nutzerautonom ausgestaltet.

Datenschutz-, vertrags-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Bewertungen sind nicht in die Prüfung eingegangen.